Unter dem Aspekt interkultureller Erziehung und der Positionierung der Schulen als interreligiöse und interkulturelle Begegnungszentren bietet die mögliche Unterrichtsbefreiung muslimischer Schülerinnen und Schüler am ersten Tag des Zuckerfestes (seker bayram) und des Opferfestes (kurban bayram) eine zusätzliche Gelegenheit bewusster Integration von Migrantenkindern und  –jugendlichen.

Die Feier- und Gedenktage des islamischen Jahres u.a. Zuckerfest und Opferfest werden anhand des Mondkalenders bestimmt, nach dem sich die gesamte islamische Welt richtet.

Die bis zum Jahr 2015 im Voraus berechneten Fest- und Gedenktage des Islam sind der Broschüre „Feste des Islam“ (s. pdf-datei) zu entnehmen.

Hinweis: Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern aus Anlass der Feiertage richtet sich nach § 43 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) i. V. m. dem Runderlass „Beurlaubung“ (RdErl. D. Kultusministeriums v. 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr.21)

  Feste_des_Islam.pdf (241.8 KB)

Kategorie: Allgemein
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